Betreffend Gebühren hält das Handbuch Soziales fest, dass vor einer allfälligen Übernahme zu prüfen ist, ob ein Erlass oder zumindest eine Reduktion der anfallenden Gebühr möglich ist. Ist ein Gebührenerlass nicht möglich, kann die Gebühr als situationsbedingte Leistung übernommen werden, wenn im konkreten Einzelfall die Notwendigkeit der Inanspruchnahme der staatlichen Leistung ausgewiesen ist. Zu beachten ist, dass in der Schweiz lebende ausländische Staatsangehörige verpflichtet sind, ihre ausländerrechtlichen Bewilligungen regelmässig zu verlängern und sich entsprechend neue Ausweise ausstellen zu lassen.