SIL gründen demgegenüber auf der besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen, persönlichen und familiären Lage der unterstützten Person und sind Ausdruck des Individualisierungsgrundsatzes sowie des Bedarfsdeckungsprinzips (CLAUDIA HÄNZI, Die Richtlinien der schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, Basel 2011, S. 183; Handbuch Soziales, Kap. 8.1). SIL ermöglichen es einerseits, Sozialhilfe individuell sowie nach Bedarf auszurichten, und andererseits, das Gewähren besonderer Mittel mit bestimmten Zielen zu verknüpfen (SKOS-Richtlinien, Erläuterungen lit. a zu Kap. C.6.1).