Vom Grundbedarf umfasst sind namentlich Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch (ohne Wohnnebenkosten), allgemeine Haushaltsführung, persönliche Pflege, Verkehrsauslagen (örtlicher Verkehr), Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV, Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung und Übriges (SKOS-Richtlinien, Erläuterungen lit. a zu Kap. C.3.1; Handbuch Soziales, Kap. 7.1.2). -6-