Der Grundbedarf entspricht dabei den alltäglichen Verbrauchsaufwendungen in einkommensschwachen Haushaltungen und stellt somit das Mindestmass einer auf Dauer angelegten menschenwürdigen Existenz dar (sog. statistischer Warenkorb; SKOS-Richtlinien, Erläuterungen lit. a zu Kap. C.3.1; vgl. WIZENT, a.a.O., Rz. 484). Vom Grundbedarf umfasst sind namentlich Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, Bekleidung und Schuhe, Energieverbrauch (ohne Wohnnebenkosten), allgemeine Haushaltsführung, persönliche Pflege, Verkehrsauslagen (örtlicher Verkehr), Nachrichtenübermittlung, Internet, Radio/TV, Bildung, Freizeit, Sport, Unterhaltung und Übriges (SKOS-Richtlinien, Erläuterungen lit.