Ausserdem seien die Kosten für die Erneuerung der Identitätskarte in der Höhe von CHF 35.00 weder notwendig noch verhältnismässig, weshalb der Gemeinderat deren Übernahme abgelehnt habe. Schliesslich sei das Handbuch Soziales des Kantons Aargau anzupassen, falls die Kosten für die Erneuerung einer Identitätskarte oder eines Schweizer Passes im Rahmen der SIL in jedem Fall übernommen werden müssten (vgl. Vorakten, act. 18 f.). 1.3. Die Vorinstanz erwog, dass im konkreten Fall keine Notwendigkeit für eine Identitätskarte erwiesen sei. Daher sei der Beschwerdeführerin aufgrund -5-