1.2. Der Gemeinderat verweist auf seine Beschwerdeantwort vom 26. Juli 2024 im vorinstanzlichen Verfahren, wonach der Sozialhilfebehörde bei der Gewährung von SIL ein Ermessenspielraum zukomme. Demzufolge habe die unterstützte Person keinen Rechtsanspruch auf deren Übernahme. Ausserdem seien die Kosten für die Erneuerung der Identitätskarte in der Höhe von CHF 35.00 weder notwendig noch verhältnismässig, weshalb der Gemeinderat deren Übernahme abgelehnt habe.