3. Der Gemeinderat Q._____ verwies mit Eingabe vom 12. Dezember 2024 auf seine Beschwerdeantwort im vorinstanzlichen Verfahren und hielt daran fest, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdeführerin. 4. 4.1. Mit Verfügung vom 22. Januar 2025 forderte der instruierende Verwaltungsrichter den Gemeinderat Q._____ auf, dem Verwaltungsgericht detailliert aufzuzeigen und zu belegen, welche Sozialhilfeleistungen und Unterhaltsbeiträge die Beschwerdeführerin aktuell für sich, B._____ und allfällige weitere Kinder erhält. 4.2. Der Gemeinderat Q._____ reichte am 4. und 7. Februar 2025 verschiedene Unterlagen ein.