Entscheid 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten […] hat die Beschwerdeführerin zu bezahlen. Zufolge bewilligter unentgeltlicher Rechtspflege wird der Beschwerdeführerin die Bezahlung jedoch einstweilen erlassen und unter dem Vorbehalt einer späteren Rückforderung vorgemerkt. C. 1. Mit Eingabe vom 28. November 2024 erhob die Beschwerdeführerin Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte: