B. 1. Dagegen erhob A._____ mit Eingabe vom 20. Juni 2024 Verwaltungsbeschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, und beantragte die Übernahme der Kosten für die neue Identitätskarte durch die Sozialhilfe sowie sinngemäss die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Die Beschwerdestelle SPG entschied am 31. Oktober 2024: Verfügung Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird bewilligt.