2. Am 26. März 2024 beantragte A._____ beim Sozialdienst des Bezirks C._____ mündlich, es seien ihr die Kosten der neuen Identitätskarte für ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Sohn B._____ in der Höhe von Fr. 35.00 zu ersetzen. Der Sozialdienst wies mit Verfügung vom 15. April 2024 das Gesuch ab, worauf A._____ mit Einsprache an den Gemeinderat Q._____ gelangte. Dieser lehnte die Kostenübernahme mit Entscheid vom 21. Mai 2024 ebenfalls ab.