Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. 1.1. In Gutheissung der Beschwerde wird der Entscheid des Departements Volkswirtschaft und Inneres vom 9. August 2024 aufgehoben. 1.2. Der Führerausweis wird der Beschwerdeführerin für die Dauer von einem Monat entzogen. Das Strassenverkehrsamt wird angewiesen, den Beginn der Entzugsdauer nach Rechtskraft des vorliegenden Urteils neu festzusetzen. 2. Die Kosten des Verfahrens vor dem Departement Volkswirtschaft und Inneres sowie die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten gehen zu Lasten des Kantons.