6.2. Die Beschwerdeführerin verlor infolge eines kurz andauernden Niesanfalls mit gleichzeitig auftretendem leichtem Schwindel die Kontrolle über ihr Fahrzeug und verursachte in der Folge einen Unfall. Trotz Niesens bzw. leichtem Schwindel hätte sie in der Lage sein müssen, ihre Aufmerksamkeit weiterhin dem Verkehr zuzuwenden und die Herrschaft über das Fahrzeug aufrechtzuerhalten. Bei aufmerksamem Fahren und rascher, zweckmässiger Reaktion sollte ein Niesen bzw. ein leichter Schwindel eine unfallfreie Fahrt nämlich nicht verhindern. Der Beschwerdeführerin ist somit eine Sorgfaltspflichtverletzung vorzuwerfen.