Das pharmakologisch-toxikologische Gutachten wurde angeordnet, um dem Verdacht des Fahrens in fahrunfähigem Zustand nachzugehen (Untersuchungsbefehl vom 26. März 2023 [Strafakten, act. 6]). Die Sachverständigen schlussfolgerten darin, wie erwähnt, dass die im Polizeirapport dokumentierten Auffall- und Ausfallerscheinungen, welche für eine deutliche Verminderung der Fahrfähigkeit sprächen, pharmakologisch-toxikolo- gisch nicht erklärbar und medizinische Gründe dafür ursächlich seien. Ob dieses Gutachten den Nachweis tatsächlicher Fahrunfähigkeit zu erbringen vermag, ist angesichts des Umstands, dass es nicht alle wesentlichen Aspekte berücksichtigte (siehe vorne Erw.