Die Gutachter hielten fest, dass in Bezug auf den Selbstunfall vom 24. März 2023 keine konkreten Hinweise auf eine unfallursächliche Bewusstseinsstörung vorlägen. Auch bestünden keine Anhaltspunkte für eine verkehrsrelevante Erkrankung. Damit schlossen die Gutachter aus, dass – wie im pharmakolo- gisch-toxikologischen Gutachten ohne weitere Erklärungen und ohne Berücksichtigung sämtlicher Umstände festgestellt – medizinische Gründe respektive ein chronisch niedriger Blutdruck für die dokumentierten Auffallund Ausfallerscheinungen verantwortlich waren.