Dem verkehrsmedizinischen Gutachten vom 11. September 2023 lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin auch anlässlich der Begutachtung äusserte, sie habe vor dem Unfall drei- bis viermal niesen müssen. Sie habe die Kollision mitbekommen und sei auch danach voll orientiert gewesen. Vor dem Niesen habe sie keinen Schwindel oder Ähnliches wahrgenommen. Aufgrund des Niesens sei es ihr aber etwas schwindlig bzw. "schwummrig" gewesen. Es sei alles so schnell gegangen. Die Gutachter hielten fest, dass in Bezug auf den Selbstunfall vom 24. März 2023 keine konkreten Hinweise auf eine unfallursächliche Bewusstseinsstörung vorlägen.