2.4. Nachdem die Administrativbehörde vorliegend nicht an den im Strafverfahren festgestellten Sachverhalt gebunden ist, stellt sich die Frage, von welchem Sachverhalt auszugehen ist. Den Akten lässt sich entnehmen, dass die Beschwerdeführerin am 24. März 2023 um ca. 13.45 Uhr mit ihrem Fahrzeug auf der Autobahn A15 in Wangen b. Dübendorf, Fahrtrichtung Brüttisellen, mit einer Geschwindigkeit von 30–40 km/h im Kolonnenverkehr fuhr, als sie auf Höhe der Autobahnrampe A15 Reichenburg–St. Gallen/Zürich drei- bis viermal niesen musste und es ihr dabei schwindlig bzw. "schwummrig" wurde.