Sie habe gewusst, dass ein Führerausweisentzugsverfahren folgen könnte, weswegen sie verpflichtet gewesen wäre, ihre Sachverhaltsrügen bereits im Strafverfahren vorzubringen. Deshalb sei trotz der im verkehrsmedizinischen Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin des Kantonsspitals Aarau vom 11. September 2023 (nachfolgend: verkehrsmedizinisches Gutachten) gezogenen Schlüsse nicht ersichtlich, aus welchen Gründen von den Feststellungen der Strafbehörde abgewichen werden solle.