2.3.5. Anlässlich der Instruktionsverhandlung vom 4. März 2025 schilderte der Zeuge B._____, der Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin sei regelmässiger Kunde bei ihm am Kiosk. Er (B._____) arbeite normalerweise bis 23 Uhr und sei eines Abends vom erwähnten Rechtsanwalt gefragt worden, ob er bezeugen könne, dass dieser den Brief jetzt in den Briefkasten werfe. Er sei gebeten worden, dies mit einer Unterschrift auf einem relativ dicken Umschlag zu bestätigen, auf welchem etwas mit "Verwaltung" und "Albisriederplatz/Albisserstrasse" oder etwas Ähnliches gestanden habe. Die genaue Uhrzeit wisse er nicht mehr, aber es sei sicher nach 21 Uhr gewesen.