2.3. 2.3.1. Die Beschwerde gegen den Entscheid des DVI ist auf den 25. November 2024 datiert. Indes erhellt aus den Akten und ist unbestritten, dass das Briefcouvert, mit welchem die Beschwerde dem Verwaltungsgericht eingereicht wurde, – neben dem Frankaturstempel "A+ 25.11.2024" – den Poststempel vom 26. November 2024 trägt und gleichentags um 21.08 Uhr in "Zürich Briefzentrum" für die Zustellung sortiert wurde. Zudem enthielt die Rückseite des besagten Briefcouverts den handschriftlichen Vermerk "BRIEFKASTENEINWURF 25.11.2024 22:15 UHR D-Strasse, ZH". Weiter -6-