2. Das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau (nachfolgend: Strassenverkehrsamt) entzog A._____ mit Verfügung vom 7. März 2024 den Führerausweis für die Dauer von drei Monaten ab dem 3. Mai 2024 bis zum 2. August 2024. Zur Begründung wurde im Wesentlichen Folgendes angeführt: Schwere Widerhandlung im Sinne von Art. 16c des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) • Fahren in fahrunfähigem Zustand • Nichtbeherrschen des Fahrzeugs • Verursachen eines Verkehrsunfalls