Dass diese in solchen Situationen "in der Regel" Fristverlängerungen gewähre, sei keine Garantie dafür, dass auch er im konkreten Fall von einer Fristverlängerung profitieren könnte. Insofern sei die Verneinung eines aktuellen und praktischen Interesses an der von ihm beantragten Fristenstillstandregelung widersprüchlich und falsch.