Zum anderen dürften aufgrund der kleinräumigen Verhältnisse von den Geruchsimmissionen der Schweinemasthaltung des Beschwerdeführers insgesamt zu wenig Haushalte in einem zu unterschiedlichen Ausmass (für die Bildung von homogenen Befragungsgebieten mit mindestens 50 Haushalten) betroffen sein, um repräsentative Ergebnisse liefern zu können. Auch die Geruchsempfehlung, S. 11 und 23, rät in solchen Situationen dazu, (anstelle von Befragungen) bevorzugt Probanden-Begehungen anzuwenden, wenn eine standardisierte, von den Betroffenen unabhängige Beurteilung mit hoher Rechtssicherheit notwendig wird, weil ein zu hohes Kon-