Eine Beeinflussung der befragten Personen durch einzelne Anwohner, denen der Beschwerdeführer selbst einen hohen Anteil am entstandenen Konflikt zuschreibt, lässt sich nicht ausschliessen. Auf der anderen Seite ist fraglich, ob der Beschwerdeführer seinerseits ein für ihn negatives Befragungsergebnis, speziell vor dem Hintergrund möglicher Beeinflussungen durch einzelne Anwohner, akzeptieren würde. Derweil gewährleistet die von der Abteilung für Umwelt angeordnete und von der Vorinstanz bestätigte, in Anhang 3 (S. 23 ff.)