Als erster Schritt muss dabei der Einwirkungsbereich der Geruchsquelle aufgrund der eingegangenen Beschwerden abgeschätzt oder anhand Ausbreitungsrechnungen nach Anhang A1 oder orientierende Begehungen bestimmt werden. Innerhalb des Einwirkungsbereichs sind – allenfalls unter Beizug eines Experten – Befragungsgebiete mit einer homogenen Geruchsbelastung festzulegen, wofür der Abstand zur Quelle, die Hauptwindrichtung und die Topografie angemessen zu berücksichtigen sind. Zudem ist zwingend ein Kontrollgebiet einzubeziehen, in welchem mit grosser Wahrscheinlichkeit keine Immissionen der untersuchten Quelle zu erwarten sind (Geruchsempfehlung, S. 18 f.).