Mit den angeordneten Sanierungsmassnahmen samt Erfolgskontrolle durch Probanden-Begehung ging die Abteilung für Umwelt weniger weit, was die Immissionskläger akzeptiert und den Entscheid vom 20. November 2023 nicht an den Regierungsrat weitergezogen haben. Ohne Verifizierung dessen, ob die angeordneten Sanierungsmassnahmen überhaupt eine Wirkung zeitigen und fortan keine übermässigen Geruchsimmissionen mehr auftreten, stünde man jedoch wieder am Ausgangspunkt. Nur schon die erneute und aufgrund der verhärteten Fronten auch sehr wahrscheinliche Gegenwehr eines einzelnen unzufriedenen Anwohners würde dazu - 14 -