Im Übrigen muss man sich vor Augen halten, dass es über Jahre hinweg Reklamationen aus der Bevölkerung gegen die Schweinemasthaltung des Beschwerdeführers gab und die Anwohner, die sich schliesslich zu einer Immissionsklage formierten, nicht mehr und nicht weniger als die Stilllegung der Schweinemasthaltung des Beschwerdeführers forderten. Mit den angeordneten Sanierungsmassnahmen samt Erfolgskontrolle durch Probanden-Begehung ging die Abteilung für Umwelt weniger weit, was die Immissionskläger akzeptiert und den Entscheid vom 20. November 2023 nicht an den Regierungsrat weitergezogen haben.