In jedem Fall rechtfertige dieses Argument nicht, den Beschwerdeführer vorsorglich mit einer zusätzlichen Investition von Fr. 30'000.00 bis Fr. 50'000.00 zu belasten. Der Einschätzung der Vorinstanz, ein einzelner behördlicher Augenschein vermöge keine ausreichende Sicherheit betreffend das Ausmass der Immissionen zu erbringen, könne nicht zugestimmt werden. Die Aussagekraft könne durch die Durchführung mehrerer Augenscheine bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen erhöht werden. Es gebe somit durchaus Erhebungsmethoden, die geeignet und weniger kostenintensiv als eine Probanden-Begehung seien.