2.4. 2.4.1. Diesbezüglich stellt sich der Beschwerdeführer (weiterhin) auf den Standpunkt, die Probanden-Begehung stelle eine zu kostenintensive und daher unverhältnismässige Erhebungsmethode dar, die seine Finanzen übermässig belaste. Mit geschätzten Kosten von Fr. 30'000.00 bis Fr. 50'000.00 würden die Sanierungskosten nochmals um bis zu 50% erhöht. Die Vorinstanz habe sich – wie bereits die Erstinstanz – nicht mit der Frage befasst, ob es mildere bzw. kostengünstigere Möglichkeiten für den Nachweis der erfolgreichen Sanierung gäbe.