Im Entscheid vom 20. November 2023, Erw. 2.7.2.1, hat die Abteilung für Umwelt sodann schlüssig dargelegt, dass und weshalb biologische Abluftreinigungsverfahren im Temperaturbereich von 20–37°C effizienter sind und ein Fassen der Abluft im Aussenbereich aufgrund stark schwankender Temperaturen nicht oder weniger sinnvoll ist. Hinzu kommt, dass mit einem Wirkungsgrad von bis und mit 90% der gemäss FAT-Bericht Nr. 476 erforderliche minimale Wirkungsgrad von 80% nicht (jederzeit) gewährleistet ist. Beim stark und stechend riechenden Gas Ammoniak beträgt der durchschnittliche Wirkungsgrad jedenfalls lediglich 70% (vgl. Beschwerdebeilage 14; Vorakten, act.