Die (volle) Berücksichtigung der Geruchsreduzierung der Stallabluft nach Massgabe des Systems des FAT-Berichts Nr. 476 verbietet sich jedoch allein schon deshalb, weil die Geruchsimmissionen im vorliegenden Fall nicht nur von der Stallabluft, sondern auch von der Abluft des Auslaufs herrühren. Ob sich die aus dem Aussenbereich stammenden Geruchsimmissionen mit einer Abluftwaschanlage in gleichem Masse reduzieren lassen wie die Stallabluft, ist zu bezweifeln, selbst wenn die Lüftungstechnik seit dem FAT-Bericht Nr. 476 aus dem Jahr 1995 in dieser Hinsicht enorme Fortschritte erzielt haben sollte.