fk7] x 0,3 [für die Geruchsreduzierung der Stallabluft; fk8]) verringern und läge – auch ohne Halbierung – unterhalb dem tatsächlichen Abstand gegenüber einer Wohnzone. Die (volle) Berücksichtigung der Geruchsreduzierung der Stallabluft nach Massgabe des Systems des FAT-Berichts Nr. 476 verbietet sich jedoch allein schon deshalb, weil die Geruchsimmissionen im vorliegenden Fall nicht nur von der Stallabluft, sondern auch von der Abluft des Auslaufs herrühren.