2.3. 2.3.1. Der Beschwerdeführer scheint es hingegen auch ohne solche Erhebung für hinreichend gesicherte Erkenntnis zu halten, dass nach Umsetzung der Sanierungsmassnahmen keine übermässigen Geruchsimmissionen mehr auftreten. Aus seiner Sicht werden die Windschutznetze durch Vermeidung von Windverfrachtungen zu einer Verbesserung der Geruchssituation beitragen. Die Luft aus den drei bestehenden Kaminen werde neu in die Ab- -9-