2.2.2. Der Beschwerdeführer scheint mit seiner Argumentation vorab auszublenden, dass die von ihm kritisierte Erhebung (Probanden-Begehung) nicht etwa auf Basis des derzeitigen baulichen Zustands seines Schweinemaststalls mit sicheren Indikatoren für übermässige Geruchsimmissionen, sondern erst nach Umsetzung der gleichzeitig angeordneten Sanierungsmassnahmen zur Verminderung der Geruchsimmissionen durchgeführt wird. Der Grund für diese Erhebung ist darin zu erblicken, dass derzeit unsicher ist und sich nicht hinreichend abschätzen lässt, ob die angeordneten Sa- -8-