II. 1. Umstritten ist zum einen die Zulässigkeit dessen, nach Umsetzung der (von der Abteilung für Umwelt angeordneten und vom Beschwerdeführer akzeptierten) Sanierungsmassnahmen am Schweinemaststallgebäude (Disposi- tiv-Ziffer 2 lit. a–d des Entscheids vom 20. November 2023 [Vorakten, act. 244–255]) noch eine Erhebung zur Frage der (danach verbleibenden) Übermässigkeit der vom Schweinemaststall verursachten Geruchsimmissionen durchzuführen und sich dafür der Methode der "Begehung" (oder "Probanden-Begehung") zu bedienen (vgl. zu dieser Methode die Empfeh- -6-