6. A._____ wird verpflichtet, die Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 1'800.– zu tragen. 7. Es werden keine Parteikosten zugesprochen. -4- B. Auf Beschwerde von A._____ entschied der Regierungsrat am 16. Oktober 2024 (RRB Nr. 2024-001249): 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.