4. Falls bei der Begehung übermässige Immissionen festgestellt werden, ist es A._____ respektive B._____ untersagt, nach Vorliegen der Resultate der Probanden-Begehung im Mastschweinestalle auf Parzelle aaa in Q._____ neue Schweine einzustallen. Falls der Abschussbericht der Fachfirma nicht innerhalb von 26 Monaten nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung vorliegt, ist es A._____ respektive B._____ ebenfalls untersagt, im Mastschweinestall auf Parzelle aaa in Q._____ neue Schweine einzustallen. 5. Im Übrigen wird die Immissionsklage betreffend Antrag 1 (sofortige Schliessung des Schweinemaststalls) sowie Antrag 2 (Kein Ausbringen von Hofdünger auf der Weide bei den Häusern) abgewiesen.