3. Spätestens 13 Monate nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung muss die Probanden-Begehung gestartet sein. Während der Probanden-Bege- hung muss der Schweinemaststall voll belegt sein. Zeitnah nach Beendigung der Begehung, spätestens aber 26 Monate nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung ist der Abteilung für Umwelt der Abschlussbericht der Fachfirma zukommen zu lassen.