Als der Beschwerdeführer mitbekommen habe, mit wem B._____ telefoniere, habe er geäussert, dass der Leiter Sozialdienst sowieso nichts könne und dass er "sozusagen eine Pfeife" sei. Er habe nicht locker gelassen und erwähnt, dass er dem Leiter Sozialdienst sowieso noch über den Weg laufen werde und er ihn dann würge. Infolgedessen habe B._____ den Beschwerdeführer darauf hingewiesen, sich in seinem Ton zu mässigen. Nach dem Dialog habe der Beschwerdeführer die Telefonzentrale ohne Bewilligung verlassen.