2.1.4 2.1.4.1 Es ist offensichtlich, dass es sich beim Beschwerdeführer um einen juristischen Laien handelt. Selbst bei einem Laien wird indes verlangt, dass er in einer Beschwerde darlegt, inwiefern er den angefochtenen Entscheid abgeändert haben möchte bzw. wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll (siehe oben Erw. I/2.1.1). -6-