2.1.3 Im Schreiben vom 30. Januar 2024 erklärte der Beschwerdeführer, er habe in der Beschwerdeschrift geschrieben, dass das DVI seine sechs Anträge entweder gar nicht oder – aus unbekannten Gründen – falsch interpretiert habe. Für ihn sei das eine höfliche Handlungsaufforderung zur Prüfung der Schlussfolgerungen und Auslassungen des DVI, mithin also "ein Antrag zur Prüfung der sechs bereits bestehenden Anträge an das DVI".