Er fühle sich durch die unhaltbare Darstellung angeblicher und unbelegter Sachverhalte in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und möchte diese wiederhergestellt wissen. Da sich alle relevanten Unterlagen und Beweisstücke auf seinem Rechner befänden und er dazu aktuell keinen Zugang habe, beantrage er die Sistierung des Verfahrens bis er wieder Zugang habe. Es handle sich daher um eine summarische Einsprache (richtig: Beschwerde); die Detaillierung erfolge umgehend nach Zugriff auf Rechner und Drucker.