Die unentgeltliche Rechtspflege sei mit der Begründung verweigert worden, es handle sich um einen Bagatellfall. Der angebliche Bagatellfall werde zum Anlass genommen, ihn nach fünf Monaten in eine andere JVA zu verlegen. Entweder handle es sich um einen Bagatellfall, der keine Verlegung erfordere, oder aber es sei kein Bagatellfall, der einen Laien folglich überfordere und eine andere Würdigung der unentgeltlichen Rechtspflege erfordern würde. Er fühle sich durch die unhaltbare Darstellung angeblicher und unbelegter Sachverhalte in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und möchte diese wiederhergestellt wissen.