2. Mit Schreiben vom 17. Januar 2024 wies der instruierende Verwaltungsrichter A._____ darauf hin, dass seine Eingabe mangels eines konkreten Antrages den Anforderungen an eine Beschwerdeschrift wohl nicht genüge und das Verwaltungsgericht daher kaum auf seine als "Einsprache" bezeichnete Eingabe eintreten werde. Ohne Gegenbericht bis zum 31. Januar 2024 gehe das Verwaltungsgericht davon aus, dass A._____ seine Eingabe nicht als Beschwerde verstanden haben wollte. Diesfalls werde kein Beschwerdeverfahren eröffnet. -3-