Der Streitwert (Fr. 544'800.00) liegt am unteren Rand des Rahmens (über Fr. 500'000.00 bis Fr. 1'000'000.00). Die Schwierigkeit des Falles war knapp mittel, der mutmassliche Aufwand der Anwälte war – für ein Verfahren mit einem Streitwert von Fr. 544'800.00 – eher gering. Bei der Schwierigkeit und dem Aufwand mitberücksichtigt ist auch, dass die betreffenden Rechtsvertreter ihre Parteien (Beschwerdegegnerin bzw. Gemeinderat) bereits im vorinstanzlichen Verfahren vertraten, womit sie Erleichterungen hatten.