Bausachen gelten als vermögensrechtliche Streitsachen, wobei der Streitwert in der Regel 10 % der Bausumme beträgt (vgl. § 20 Abs. 3 des Gebührendekrets vom 19. September 2023 [GebührD; SAR 662.110]). Vorliegend beträgt der Streitwert unbestritten Fr. 544'800.00 (vgl. angefochtener Entscheid, S. 16; Baugesuchsdeckel [Bausumme Fr. 5'448'000.00]). Für Streitwerte über Fr. 500'000.00 bis Fr. 1'000'000.00 beträgt in Beschwerdeverfahren der Rahmen für die Entschädigung Fr. 7'000.00 bis Fr. 22'000.00 (§ 8a Abs. 1 lit. a Ziffer 5 AnwT). Der Streitwert (Fr. 544'800.00) liegt am unteren Rand des Rahmens (über Fr. 500'000.00 bis Fr. 1'000'000.00).