12.3. Der Sachverhalt ist aufgrund der bei den Akten liegenden Unterlagen sowie den allgemein zugänglichen AGIS-Karten und den auf Google-Street-View abrufbaren Bildern (Google-Street-View vom Mai 2023, wo auch die Bauprofile ersichtlich sind) genügend erstellt, um den Fall beurteilen zu können. Gemäss Fachbericht sind die Anforderungen an die gestalterische Einordnung erfüllt und es besteht kein Grund, an dieser Einschätzung zu zweifeln (vgl. Erw.