S. 6), die Einholung einer fachlichen Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege (Replik, S. 11) sowie die Anordnung eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) (Replik, S. 12). Die Beschwerdegegnerin verlangt eine Parteibefragung sowie einen Augenschein (siehe Beschwerdeantwort sowie "Replik" Beschwerdegegnerin).