mass. Die Fachstelle kam zum Schluss, dass das Projekt mit dem Weiler bzw. dem Weilerbild verträglich ist (siehe Vorakten, act. 5 ff.). Die einlässlichen Erörterungen der Fachstelle – denen als amtliche bzw. fachliche Stellungnahme erhöhte Beweiskraft zukommt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1C_136/2023 vom 27. Dezember 2023, Erw. 4.2) – sind sachbezogen, differenziert und einleuchtend. Triftige Gründe, die ein Abweichen von der Stellungnahme rechtfertigen würden, können nicht erkannt werden. Es war deshalb folgerichtig, dass die Vorinstanzen der fachlichen Beurteilung folgten (vgl. angefochtener Entscheid, S. 15; Vorakten, act.