auch der Gemeinderat im erstinstanzlichen Entscheid verwiesen habe. Die Stellungnahme der kantonalen Fachstelle (BVU, Abteilung Raumentwicklung, Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung) in einem früheren Verfahren zu einem anderen Projekt sei nicht mehr relevant (Beschwerdeantwort BVU, S. 4).