9. 9.1. Der Beschwerdeführer bringt vor, die kantonale Fachstelle (BVU, Abteilung Raumentwicklung, Orts-, Siedlungs- und Regionalplanung) habe bestätigt, dass das Bauvorhaben nicht bewilligungsfähig sei und in das Schutzobjekt des ISOS eingreife. Deshalb habe sich der Beschwerdeführer nicht weiter mit dem Fachbericht auseinandersetzen müssen. Die Vorinstanz habe die Beurteilung der kantonalen Fachstelle zwar als "vollumfänglich zutreffend" bezeichnet, sie jedoch nicht gewürdigt und nicht dazu Stellung genommen (vgl. Beschwerde, S. 21 f.).